Australiens Bundesgericht: 260 Mio. AUD gegen The Star wegen AML/CTF

Geprüft von der NV Global Redaktion

Leerer Verhandlungssaal, ein unbeschriebenes Dokument im Licht einer einzelnen Tischlampe auf einem langen Tisch

Australiens Bundesgericht verhängte am 28.10.2026 eine Strafzahlung von 260 Mio. AUD gegen The Star – Herkunft der Mittel ungeprüft, Kunden nicht überwacht.

Das australische Bundesgericht (Federal Court of Australia) hat am 28. Oktober 2026 eine Strafzahlung von 260 Millionen australischen Dollar (AUD) gegen The Star Entertainment Group angeordnet, nachdem es festgestellt hatte, dass der Casino-Betreiber kein regelkonformes AML/CTF-Programm unterhielt und Kunden nicht auf Geldwäscherisiken hin überwachte.

Was geschehen ist

AUSTRAC gab die Entscheidung am selben Tag bekannt. Das Gericht stellte fest, dass The Star Entertainment Group (The Star) kein regelkonformes Programm zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) unterhielt und Kunden nicht überwachte, um Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu erkennen, zu mindern und zu steuern – so die Mitteilung der Aufsichtsbehörde. AUSTRAC hatte das zivilrechtliche Sanktionsverfahren (civil penalty proceedings) am 30. November 2022 gegen The Star Pty Limited und The Star Entertainment QLD Limited eingeleitet.

Zu den Verstößen zählten laut der Mitteilung Versäumnisse bei der Überprüfung von Kundenangaben und der Herkunft der Mittel, bei der Erfüllung angemessener Sorgfaltspflichten und bei der Überwachung der Kundenaktivität. Demnach konnten mehr als 1.200 Kunden über Kanäle mit erhöhtem Geldwäscherisiko spielen. Diese Kanäle boten begrenzte Transparenz über die Herkunft der Mittel und ließen Transaktionen Dritter sowie Bareinzahlungen zu, bei denen die Identität des Dritten nicht erfasst wurde.

Die 260 Mio. AUD sind die in diesem Verfahren angeordnete Strafzahlung. Gesondert davon wies Richter Moore bei der Bemessung dieses Betrags darauf hin, dass gegen The Star bereits Strafzahlungen von 200 Mio. AUD für Verhalten verhängt wurden, das sich erheblich mit dem Verhalten in diesem Verfahren überschneidet, dass die Casino-Lizenzen ausgesetzt wurden und dass das Unternehmen unter der Aufsicht eines Verwalters steht. Die 200 Mio. AUD sind nicht Teil dieser Anordnung.

… ein wesentlicher Teil des Geschäfts von Star beruhte darauf, bei Kunden mit hohem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko wegzusehen.

Richter Moore zitiert in AUSTRAC, „The Star ordered to pay $260 million for serious AML/CTF breaches“, 28. Oktober 2026. Übersetzung des englischen Originalzitats.

The Star hatte zum Zeitpunkt der Berichterstattung weder auf seinen ASX-Mitteilungsseiten noch auf seinen Presseseiten eine Stellungnahme zu dem Urteil veröffentlicht; die jüngste Mitteilung auf diesen Seiten datiert vom 27. Oktober 2026.

Warum das wichtig ist

Das Urteil beziffert Verstöße, die im Kern Versäumnisse bei der Kundenüberprüfung sind. Die Feststellungen benennen Schritte, die nicht abgeschlossen wurden: die Klärung, woher das Geld eines Kunden stammt, die Erfüllung angemessener Sorgfaltspflichten und die Überwachung der Kundenaktivität nach dem Onboarding. AUSTRAC-CEO Brendan Thomas erklärte, das Gericht habe festgestellt, dass The Star nicht einfach nur die richtigen Prüfungen versäumt habe, sondern Kunden mit hohem Risiko habe spielen lassen, ohne ordnungsgemäß festzustellen, woher deren Geld stamme.

Die Begründung zur Höhe des Betrags ist für jede Gruppe relevant, gegen die parallele Verfahren laufen. Richter Moore berücksichtigte bei der Festsetzung des Betrags bereits verhängte Strafzahlungen für erheblich überschneidendes Verhalten sowie die Aussetzung der Lizenzen und die Aufsicht durch einen Verwalter.

Wen es betrifft

  • Casino-Betreiber und andere gegenüber AUSTRAC meldepflichtige Unternehmen im australischen Glücksspielsektor
  • Betreiber von Junket-Kanälen, privaten Spielräumen oder anderen High-Roller-Kanälen
  • Compliance-Teams, die Finanzierungen durch Dritte und Bareinzahlungen in Kanälen mit höherem Risiko bearbeiten
  • Unternehmen, deren Kunden von einer Aufsichtsbehörde in einer anderen Jurisdiktion ausgeschlossen wurden

Was Unternehmen tun sollten

  1. Prüfen Sie, ob Schlussfolgerungen zur Herkunft der Mittel bei Kunden mit höherem Risiko je Kunde belegt und datiert sind und nicht nur auf Richtlinienebene beschrieben werden – die Überprüfung von Kundenangaben und der Herkunft der Mittel wird in den Feststellungen genannt.
  2. Trennen Sie beim Testen die Onboarding-Kontrollen von der laufenden Überwachung. Festgestellt wurde ein Versäumnis, Kunden zu überwachen, um Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu erkennen, zu mindern und zu steuern – eine Kontrolle nach dem Onboarding.
  3. Erfassen Sie die Identität Dritter, die das Spiel oder das Konto eines Kunden finanzieren. Nicht erfasste Transaktionen Dritter und Bareinzahlungen werden in der Mitteilung als Merkmal der betroffenen Kanäle genannt.
  4. Vergewissern Sie sich, dass eine Ausschlussentscheidung einer Aufsichtsbehörde oder eines Betreibers in einer anderen Jurisdiktion die Risikostufe eines Kunden in Ihren eigenen Systemen verändert.

Quellen

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